Der Bundesgerichtshof hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur sogenannten Präklusion (=Ausschluss) von Tatsachen in neuen Unterhaltsverfahren nicht mehr fest. Dies markiert eine Wende, die es Unterhaltsgläubigern ermöglichen, ggfls. falsche Entscheidungen trotz deren Rechtskraft und etwaig gescheiterten Abänderungsklagen doch noch zu korrigieren.