Wer seine Immobilie, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, auf seine Kinder in sog. „Vorweggenommener Erbfolge“ überträgt, muss sich auch mit dem Thema des „Sozialregresseses“ befassen. Dabei geht es um die Frage, ob und zu welchen Konditionen der Beschenkte verpflichtet ist, die Immobilie die er erhalten hat, wieder an die Eltern oder einen Elternteil zurückzuübertragen.
Wer seine selbstbewohnte Immobilie – egal ob Haus oder Eigentumswohnung - an seine Kinder verschenkt, behält sich in vielen Fällen ein Wohnungsrecht vor. Mit dem Wohnungsrecht soll sichergestellt werden, dort trotz Wechsel des Eigentümers wohnen bleiben zu können. Doch was passiert, wenn der Wohnungsberechtigte wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit nicht weiter in der Immobilie wohnen kann und in ein Pflegeheim umziehen muss?