Wer seine Immobilie, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, auf seine Kinder in sog. „Vorweggenommener Erbfolge“ überträgt, muss sich auch mit dem Thema des „Sozialregresseses“ befassen. Dabei geht es um die Frage, ob und zu welchen Konditionen der Beschenkte verpflichtet ist, die Immobilie die er erhalten hat, wieder an die Eltern oder einen Elternteil zurückzuübertragen.
Wer seine selbstbewohnte Immobilie – egal ob Haus oder Eigentumswohnung - an seine Kinder verschenkt, behält sich in vielen Fällen ein Wohnungsrecht vor. Mit dem Wohnungsrecht soll sichergestellt werden, dort trotz Wechsel des Eigentümers wohnen bleiben zu können. Doch was passiert, wenn der Wohnungsberechtigte wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit nicht weiter in der Immobilie wohnen kann und in ein Pflegeheim umziehen muss?
Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten, setzen sie sich meist wechselseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder werden Schlusserben, wenn der länger lebende der beiden Elternteile verstorben ist.
Wer eine Vorsorgevollmacht abfassen möchte, sollte darauf achten, dass diese sowohl inhaltlich als auch formal den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, muss sie zumindest schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.