Wer seine Immobilie, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, auf seine Kinder in sog. „Vorweggenommener Erbfolge“ überträgt, muss sich auch mit dem Thema des „Sozialregresseses“ befassen. Dabei geht es um die Frage, ob und zu welchen Konditionen der Beschenkte verpflichtet ist, die Immobilie die er erhalten hat, wieder an die Eltern oder einen Elternteil zurückzuübertragen.