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Entschädigung wegen unberechtigter Veröffentlichungen von Fotos im Internet

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn einige Menschen das denken.

So hat der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin nach der Trennung mehrere Nacktfotos von ihr, die sich auf einem Handy befanden, in verschiedenen Onlineportalen wie Instagram und Pinterest veröffentlicht. Ferner hat er sie in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt, in der sich unter anderem der Arbeitgeber unserer Mandantin die Bilder anschauen konnte – ein für die junge Frau unfassbar demütigender Vorgang.

Da sich der Gegner weigerte, sich außergerichtlich zur Unterlassung künftiger Verstöße zu verpflichten, haben wir beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, die ihn genau dazu zwingt (ein Ordnungsgeld wurde für neue Verstöße bis 250.000,00 € angedroht).

Darüber hinaus haben wir aufgrund der Veröffentlichung der Lichtbilder im Internet nicht nur Strafanzeige gegen ihn erstattet, sondern auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart erwirkt (Az.: 17 O 369/18), durch welches er verpflichtet wurde, unserer Mandantin 10.000,00 € an Entschädigung für die Persönlichkeitsrechtsverletzung zu zahlen und die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie die des Rechtsstreits zu tragen.

Fazit:
Fotos ins Netz zu stellen ohne die Einwilligung abgebildeter Menschen - mit Ausnahme von sogenannten Ereignissen der Zeitgeschichte - kann nicht nur richtig teuer werden, man macht sich gegebenenfalls auch wegen Verstoßes gegen die §§ 22, 33 KUG und wegen Beleidigung strafbar.

§ 22 KUG lautet dabei wie folgt:
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tod des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner sowie die Kinder und - wenn weder Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind - die Eltern des Abgebildeten.

Bei Verstößen gegen § 33, 22 KUG droht bis zu einem Jahr Freiheits- oder aber Geldstrafe.

Man sollte es sich also gut überlegen, bevor man Bilder anderer Leute ins Internet stellt.

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