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Seit dem 13.03.2018 steht es nun fest: Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil Kranken- und Pflegeversicherung für ein Kind, so zählen diese zum Kindesunterhalt und sind damit bei der Einkommensteuer in Abzug zu bringen.
Weiterlesen … Zur Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungskosten der Kinder bei der Einkommensteuer