Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten, setzen sie sich meist wechselseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder werden Schlusserben, wenn der länger lebende der beiden Elternteile verstorben ist.
Wer eine Vorsorgevollmacht abfassen möchte, sollte darauf achten, dass diese sowohl inhaltlich als auch formal den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, muss sie zumindest schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.